Electrical and Electronic Equipment (EEE):
‘Elektrische und elektronische Geräte’ bzw. ‘EEE’ sind Fertigprodukte*, deren bestimmungsgemäßes Funktionieren von elektrischen Strömen und elektrischen Feldern bestimmt ist und Produkte zur Erzeugung, Übertragung und Messung solcher Ströme, deren Spannung nicht 1000 Volt (Wechselstrom) bzw. 1500 Volt (Gleichstrom) übersteigt.
(*) Produkte mit einer Funktion, die dem Endanwender sofort zur Verfügung steht, die ein eigenes Gehäuse besitzen und ggf. Anschlüsse für den Endanwender besitzen.
Die RoHS ("Restriction of Hazardous Substances") -Richtlinie fordert die Eliminierung der folgenden Substanzen aus bestimmten Elektro- bzw. Elektronikgeräten (EEE), die in der EU nach dem 1. Juli 2006 verkauft werden: Blei, Quecksilber, Kadmium, sechswertiges Chrom, Polybrombiphenyle (PBB) und polybromierte Diphenyläther (PBDE
Für Fälle, in denen bis heute keine Ersatzmaterialien zur Verfügung stehen, wurden einige Ausnahmen zugelassen. Ein Beispiel: Blei in Gläsern für Kathodenstrahlröhren.
Die Liste der Ausnahmen wird den wissenschaftlichen und technischen Fortschritten gemäß angepasst.
Der Gesetzeshintergrund: die Gerätekategorien wenden sich hauptsächlich an Konsumgüter.
Die RoHS-Richtlinie gilt für folgende Kategorien:
- Große Haushaltsgeräte
- Kleine Haushaltsgeräte
- EDV- und Telekommunikationsgeräte
- Konsumgüter
- Beleuchtungsgeräte (inkl. elektrischer Glühlampen und Haushaltsbeleuchtungsbefestigungen)
- Elektro- und Elektronikwerkzeuge, mit Ausnahme großtechnischer, stationärer Industriewerkzeuge
- Spielzeuge, Freizeit- und Sportgeräte
- Automatische Abfüllungen
Die RoHS-Richtlinie gilt nicht für:
- Geräte, die oben nicht aufgeführt sind
- großtechnische, stationäre Industriewerkzeuge
- Ersatzteile zur Reparatur und Wiederverwendung von EEE, die vor dem 1. Juli 2006 auf dem Markt platziert wurden.
- Geräte, deren Schutz wichtig im Interesse der Staatssicherheit ist, Waffen, Munition und militärische Ausrüstung, die spezifischen militärischen Zwecken unterliegen