RoHS Compliance
 
 
 

Unser Engagement

 
 

Unsere Materialien und Geräte sind wenig oder nur indirekt betroffen:
Nur ein sehr kleiner Teil unseres Angebotes ist direkt von der Richtlinie betroffen, der größere Teil ist lediglich indirekt betroffen: Komponenten, die in Geräten verbaut sind (Fertigprodukte), die unter die Richtlinie fallen.

Schneider Electric hat dennoch den RoHS-Konformitätsplan zur vordringlichen Maßnahme deklariert und engagiert sich, die Anforderungen der Richtlinie durch folgende Maßnahmen zu übertreffen:
- es wird sichergestellt, dass ab Juli 2006 Produkte, die direkt unter die Richtlinie fallen oder Produkte, die oft in Geräte verbaut werden, die der Richtlinie unterliegen, diese erfüllen.
- Systemintegratoren, Maschinenherstellern und OEMs (Original Equipment Manufacturers) sowie Distributoren hilft das Unternehmen, die Verpflichtungen der Richtlinie zu erfüllen.
- das Unternehmen nimmt aktiv an der permanenten Suche nach Ersatzprodukten mit gleichen Anforderungen an Produktqualität und Leistung teil.
- das Unternehmen nimmt an Lobbyaktivitäten zur gemeinsamen Interpretation der Richtlinie und zur Ausarbeitung von Richtlinien zu deren Umsetzung teil
- das Unternehmen bereitet die Eliminierung der sechs Substanzen aus seinem Niederspannungsangebot bis Dezember 2008 vor, darunter auch bei Produkten, die nicht der Richtlinie unterliegen.

In Frankreich findet eine wichtige gemeinsame Aktion mit der FIEEC (French Federation of Electrical, Electronics and Communications Industries) mit folgenden Zielen statt:
- Sicherstellung einer gemeinsamen Vision der Anwendungsfelder der Richtlinie,
- Erstellung einer erläuternden und handlichen Richtlinie (FIEEC, Gimelec).
Auf europäischer Ebene werden diese Maßnahmen durch gemeinsame Maßnahmen mit Berufsorganisationen der jeweiligen Mitgliedsstaaten fortgeführt: ZVEI (Deutschland), GAMBICA (Vereinigtes Königreich), ANIE (Italien), AFME (Spanien), AGORIA (Belgien), etc.

Zweck der verbandsübergreifenden Arbeit ist es:
- Herausstellung einer gemeinsamen Vision der Interpretation der Richtlinie im Sinne einer europäischen Richtlinie (ORGALIME).
- Erstellung praktischer Werkzeuge zur Anwendung der Richtlinie: Entscheidungsbaum, Liste von enthaltenen / nicht enthaltenen Produkten.
- Organisierung des Übergangs zur Anwendung der Richtlinie