- Einhaltung der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
- Prävention von möglichen Personen- oder Sachschäden
- Reduktion von Instandhaltungskosten durch Präventivmaßnahmen
- Minimierung von Betriebsausfällen
Die Wirksamkeit bestimmter Arten von Schutzeinrichtungen hängt teilweise von der richtigen Anordnung der betreffenden Teile der Einrichtungen in Bezug auf den Gefahrbereich ab. Bei der Entscheidung über diese Anordnungen sind eine Reihe von Gesichtspunkten zu berücksichtigen, u. a. auch
- die Ansprechzeiten der verwendeten Schutzeinrichtungen
- die Zeit, bis sichergestellt ist, dass die Maschine nach dem Ansprechen der Schutzeinrichtung einen sicheren Zustand erreicht hat, z. B. die Maschine stillgesetzt ist
Grundlage für die Durchführung der Nachlaufmessung sind:
- DIN EN 999 / ISO 13855 - Anordnung von Schutzeinrichtungen im Hinblick auf Annäherungsgeschwindigkeiten von Körperteilen
- DIN EN 13857 - Sicherheitsabstände gegen das Erreichen von Gefahrstellen mit den oberen Gliedmaßen
- Diverse C-Normen