Die systematische Beurteilung Ihres Maschinenparks ist ein Thema. Darüber hinaus führen wir eine Gefährdungsbeurteilung durch, die in den Richtlinien zum betrieblichen Arbeitsschutz gefordert wird. Es werden alle Gefahrenpotenziale ermittelt, die in einem Arbeitsbereich auftreten können. Anschließend werden daraus Schutzmaßnahmen abgeleitet wie zum Beispiel die Ermittlung von Prüffristen für Arbeitsmittel oder die Erstellung von Betriebsanweisungen für Beschäftigte, die mit Gefahrstoffen umgehen.
Gemäß der Betriebssicherheitsverordnung sind leitende Führungskräfte in ihrem Bereich dafür verantwortlich, dass Maßnahmen getroffen werden, um die Sicherheit und die Gesundheit ihrer Mitarbeiter zu gewährleisten und Gefährdungen auszuschließen.
Wir helfen Ihnen dabei, Gefahren frühzeitig zu erkennen, um durch die Bereitstellung von sicheren Arbeitsmitteln die Unfallhäufigkeit zu minimieren bzw. Unfälle auszuschließen.