Bei den elektrischen und elektronischen Geräten der kurzlebigen Konsumgüter ist eine starke Zunahme festzustellen; das gleiche gilt für die damit verbundenen, entsprechenden Abfälle (3% bis 5% pro Jahr). Bei deren Verbrennung entstehen gesundheitsgefährdende Gase.
Als Beitrag für den Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt setzt die Europäische Union in diesem Bereich auf eine Politik der Konvergenz zwischen den Mitgliedsstaaten und hat dementsprechend zwei Richtlinien erlassen:
- Die Richtlinie 2002/95/EC zur Beschränkung des Einsatzes gefährdender Substanzen ("Restriction on the use of certain Hazardous Substances in electrical and electronic equipment", RoHS),
- und die Richtlinie 2002/96/EC für den Abfall von EEE (WEEE).