Ein Produkt gilt als durch seinen Produzenten oder dessen Vertreter im Markt platziert, wenn es erstmalig erhältlich ist, d. h. wenn es nach seiner Fertigung innerhalb der Gemeinschaft vertrieben oder eingesetzt werden kann.
Das Konzept der Marktplatzierung bezieht sich auf jedes einzelne Produkt, nicht auf einen Produkttyp oder die Vorstellung einer Produktpalette.
Das Produkt wird als übertragen betrachtet, wenn es physisch übertragen wurde oder nach dem Eigentumsübergang. Die Übertragung eines Produktes gilt als abgeschlossen, beispielsweise im Kontext einer Transaktion im Zusammenhang mit einem Verkaufs-, Kredit-, Miet-, Leasing- oder Schenkungsvorgang.