Die Richtlinie gilt für zwei spezifische Produktkategorien. Die Interpretation dieser Listen von Kategorien wurde vielfach unter Branchenspezialisten diskutiert. Die Europäische Kommission möchte kein Risiko eingehen und akzeptiert im Zweifel Ausnahmen, wenn keine sichere Lösung existiert. Dementsprechend werden Schifffahrt- und Luftfahrtanwendungen automatisch ausgenommen; oder, um ein Beispiel aus Schneider Electrics Geschäftsfeldern zu nehmen, so sind beispielsweise Geräte aus dem Bereich Schwermaschinen oder bei festen Anlagen wie elektrische Steuertafeln ausgenommen.